Nutzungsbedingungen
einschließlich AVV · Stand: 15. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung der Anwendung TRAINBY durch Trainer, Vereine und andere Sportorganisationen („Kunden“). Anbieter ist TRAINBY – André Bock, Großer Eiderkamp 24, 24113 Molfsee, E-Mail: info@trainby.app („TRAINBY“).
Für die Verarbeitung personenbezogener Team- und Spielerdaten gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag in Teil B. Bei Widersprüchen zu allgemeinen Regelungen geht Teil B für die Auftragsverarbeitung vor.
Teil A – Allgemeine Nutzungsbedingungen
2. Leistungsumfang
TRAINBY unterstützt die Organisation und Dokumentation von Training. Trainer können insbesondere Teams und Spielerprofile verwalten, Aufgaben zuweisen, Trainingsaktivitäten auswerten und Fortschritt oder Rankings darstellen. GPS-Funktionen dürfen nur mit aktivierter Geräteberechtigung und der erforderlichen datenschutzrechtlichen Grundlage genutzt werden.
Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss angezeigten Leistungsbeschreibung. Während einer ausdrücklich als Test- oder Beta-Phase bezeichneten Nutzung können Funktionen erprobt, geändert oder entfernt werden. Gesetzliche Rechte, insbesondere bei kostenpflichtigen digitalen Produkten, bleiben unberührt.
3. Registrierung und Vertragsschluss
Ein Nutzungsvertrag über einen kostenlosen Zugang kommt zustande, wenn TRAINBY die Registrierung nach Zustimmung zu diesen Bedingungen freischaltet. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt ausschließlich über den Apple App Store oder Google Play zustande, sobald der jeweilige Store den dort bestätigten Kauf erfolgreich abgeschlossen hat. Vor der Bestätigung werden Angebot, Preis und Abrechnungszeitraum im Kaufdialog des Stores angezeigt.
Vertragspartner können natürliche Personen sowie Vereine oder andere Organisationen sein. Wer für einen Verein oder eine Organisation handelt, bestätigt, zum Vertragsschluss und zur Anlage beziehungsweise Verwaltung des Teams berechtigt zu sein.
Trainerkonten können ab 18 Jahren selbstständig eröffnet werden. Personen im Alter von 16 oder 17 Jahren benötigen vor der Registrierung die nachweisbare Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten. Spieler werden durch einen berechtigten Trainer angelegt und schließen hierdurch nicht selbst den kostenpflichtigen Vertrag mit TRAINBY.
4. Pflichten des Kunden und Schutz Minderjähriger
Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche eingegebenen Team- und Spielerdaten rechtmäßig verarbeitet werden. Er informiert Spieler und gegebenenfalls Erziehungsberechtigte rechtzeitig über die Verarbeitung. Bei minderjährigen Spielern holt der Trainer vor der Anlage des Profils die erforderliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten ein und dokumentiert sie. Widerrufe und Betroffenenanfragen sind unverzüglich zu berücksichtigen und, soweit hierfür Unterstützung von TRAINBY erforderlich ist, an info@trainby.app weiterzuleiten.
Zugangsdaten sind geheim zu halten. Konten dürfen nicht an Unberechtigte weitergegeben werden. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, die Nutzung ohne erforderliche Berechtigung, der Versuch, Sicherheitsmechanismen zu umgehen, sowie eine missbräuchliche oder die technische Stabilität beeinträchtigende Nutzung.
5. Preise, Laufzeit und Kündigung
Kostenlose Testzugänge sind unentgeltlich und können zeitlich oder funktional begrenzt sein. TRAINBY bietet ein Monatsabonnement für 9,99 € pro Monat und ein Jahresabonnement für 99,00 € pro Jahr an. Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Maßgeblich ist der unmittelbar vor dem Kauf im Apple App Store beziehungsweise bei Google Play angezeigte, gegebenenfalls lokalisierte Preis.
Die Zahlung und Abrechnung erfolgen ausschließlich über den Apple App Store beziehungsweise Google Play. Das gewählte Abonnement verlängert sich automatisch um den im Store angezeigten Abrechnungszeitraum, sofern es nicht rechtzeitig vor Ablauf über die Abonnementverwaltung des jeweiligen Stores gekündigt wird. Die dort vor Abschluss angezeigten Bedingungen und zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Ein über Apple oder Google abgeschlossenes Abonnement muss in der Abonnementverwaltung desselben Stores gekündigt werden. Eine E-Mail an TRAINBY oder das Löschen des TRAINBY-Kontos beendet die automatische Verlängerung beim Store nicht. Die App stellt einen direkten Weg zur jeweiligen Abonnementverwaltung bereit.
6. Verfügbarkeit, Änderungen und Aktualisierungen
TRAINBY bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungen, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen oder Umstände außerhalb des Einflussbereichs von TRAINBY können die Nutzung zeitweise einschränken. Erforderliche Sicherheits- und Funktionsaktualisierungen werden im gesetzlich geschuldeten Umfang bereitgestellt.
Bei kostenpflichtigen Verträgen erfolgen Änderungen, die über die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlichen Aktualisierungen hinausgehen, nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen. Kunden werden über nachteilige Änderungen rechtzeitig auf einem dauerhaften Datenträger informiert; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben bestehen.
7. Rechte an TRAINBY und Inhalten
TRAINBY und die zugehörigen Software-, Marken- und Gestaltungsbestandteile bleiben rechtlich geschützt. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Anwendung vertragsgemäß zu nutzen. An eigenen hochgeladenen Inhalten behält der jeweilige Berechtigte seine Rechte und räumt TRAINBY nur die für Bereitstellung, Speicherung und Anzeige der Funktionen erforderlichen Nutzungsrechte ein.
8. Sperrung und Vertragsbeendigung
TRAINBY darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, einen Sicherheitsvorfall oder eine erhebliche Vertragsverletzung bestehen. Soweit möglich, erhält der Kunde zuvor Gelegenheit zur Abhilfe. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende wird der Zugang beendet. Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe des AVV und der Datenschutzerklärung gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Pflichten oder berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen. Informationen und eine Möglichkeit zur Beantragung der Account-Löschung stehen unter trainby.app/konto-loeschen bereit.
9. Gewährleistung und Haftung
Für kostenpflichtige digitale Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. TRAINBY haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
10. Datenschutz
Informationen zu den eigenen Datenverarbeitungen von TRAINBY, zu Supabase, PostHog, RevenueCat, GPS-Daten und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung. Für Team- und Spielerdaten, die TRAINBY im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt Teil B.
11. Änderungen dieser Bedingungen
TRAINBY kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen verschiebt. Über wesentliche Änderungen wird rechtzeitig informiert. Soweit eine Zustimmung gesetzlich erforderlich ist, wird sie ausdrücklich eingeholt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit zulässig – Kiel ausschließlicher Gerichtsstand.
TRAINBY ist derzeit nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, einen im Fernabsatz geschlossenen kostenpflichtigen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsschluss.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist TRAINBY – André Bock, Großer Eiderkamp 24, 24113 Molfsee, E-Mail: info@trainby.app, mittels einer eindeutigen Erklärung über den Entschluss zu informieren. Dafür kann das nachstehende Muster verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet TRAINBY erhaltene Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufs. Wurde auf ausdrücklichen Wunsch bereits während der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen, kann für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung ein gesetzlich zulässiger anteiliger Betrag geschuldet sein.
Muster-Widerrufsformular
An TRAINBY – André Bock, Großer Eiderkamp 24, 24113 Molfsee, info@trainby.app:
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Nutzung von TRAINBY.
Bestellt am: ________
Name: ________
Anschrift: ________
Datum: ________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ________
Teil B – Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO
1. Parteien und Gegenstand
Dieser AVV wird zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und TRAINBY – André Bock als Auftragsverarbeiter geschlossen. Handelt der Kunde selbst als Auftragsverarbeiter für einen Verein oder eine andere Organisation, wird TRAINBY als Unterauftragsverarbeiter eingesetzt. Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Team- und Spielerdaten zur Bereitstellung der TRAINBY-App.
2. Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung beginnt mit Freischaltung eines Teams und endet grundsätzlich mit Löschung des Teams oder Beendigung des Nutzungsvertrags. Sie umfasst insbesondere Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Abrufen, Anzeigen, Übermitteln, Auswerten, Einschränken und Löschen, soweit dies zur Teamverwaltung, Aufgabensteuerung, Trainingsdokumentation, GPS-Auswertung, Statistik, Ranking, Datenauskunft und technischen Sicherung erforderlich ist.
3. Betroffene Personen und Datenkategorien
Betroffen sind Trainer, Spieler, Teammitglieder, Erziehungsberechtigte und weitere vom Kunden berechtigt angelegte Nutzer. Verarbeitet werden können Stammdaten, Kontaktdaten, Konto- und Authentifizierungsdaten, Rollen, Teamzuordnungen, Einwilligungsnachweise, Aufgaben, Trainings- und Leistungsdaten, Zeitstempel, GPS-Koordinaten, daraus abgeleitete Werte, Profilbilder, Geräte- und Sicherheitsdaten sowie Auskunfts- und Exportprotokolle.
4. Weisungen und Verantwortlichkeit des Kunden
TRAINBY verarbeitet die Auftragsdaten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, soweit keine gesetzliche Verarbeitungspflicht besteht. Die Nutzung der vereinbarten App-Funktionen, Einstellungen und Supportanfragen gilt als dokumentierte Weisung. Der Kunde ist für Rechtmäßigkeit, Transparenz, Datenminimierung, Richtigkeit und die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Er stellt insbesondere die erforderliche Information und Einwilligung von Spielern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sicher.
Hält TRAINBY eine Weisung für datenschutzwidrig, wird der Kunde darauf hingewiesen. TRAINBY darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
5. Pflichten von TRAINBY
TRAINBY verpflichtet zur Vertraulichkeit, verarbeitet Daten ausschließlich zweckgebunden, beschränkt Zugriffe auf berechtigte Personen und unterstützt den Kunden im angemessenen Umfang bei Betroffenenanfragen, Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und behördlichen Anfragen. Datenschutzverletzungen im Verantwortungsbereich von TRAINBY werden dem Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden mit den verfügbaren erforderlichen Angaben gemeldet.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen
TRAINBY setzt risikogerechte Maßnahmen ein. Dazu gehören insbesondere verschlüsselte Übertragung, rollen- und teambasierte Zugriffsrechte, serverseitige Berechtigungsprüfungen, sichere Verwaltung von Zugangsschlüsseln, Protokollierung sicherheits- und auskunftsrelevanter Vorgänge, regelmäßige Aktualisierungen, Datensicherungen beim Infrastrukturprovider sowie die automatische Löschung roher GPS-Koordinaten drei Monate nach dem Laufdatum. Die Maßnahmen werden entsprechend der technischen Entwicklung und Risikolage überprüft und können durch mindestens gleichwertige Maßnahmen ersetzt werden.
7. Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde genehmigt den Einsatz der nachfolgend genannten Unterauftragsverarbeiter:
Supabase Pte. Ltd – Datenbank, Authentifizierung, Schnittstellen und Dateispeicherung; primäre Projektdaten in West EU (Irland).
PostHog, Inc. – freiwillige Nutzungsanalyse ausschließlich nach Einwilligung; EU-Instanz Frankfurt.
TRAINBY informiert über wesentliche Änderungen der Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde kann aus nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Kann keine angemessene Lösung gefunden werden, kann die betroffene Leistung beendet werden. TRAINBY verpflichtet Unterauftragsverarbeiter zu einem vergleichbaren Datenschutzniveau.
8. Drittlandübermittlungen
Übermittlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgen nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere aufgrund eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien wie EU-Standardvertragsklauseln. TRAINBY stellt dem Kunden auf Anfrage Informationen zu den eingesetzten Garantien bereit.
9. Betroffenenrechte und Kontrollen
TRAINBY unterstützt den Kunden durch technische Funktionen und angemessene organisatorische Maßnahmen. Hierzu gehört insbesondere der protokollierte PDF-Datenexport für Spielerprofile. Anfragen betroffener Personen, die unmittelbar bei TRAINBY eingehen und Auftragsdaten betreffen, werden an den zuständigen Kunden weitergeleitet, soweit TRAINBY nicht selbst zur Bearbeitung verpflichtet ist.
TRAINBY stellt die zum Nachweis der Einhaltung von Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen bereit. Kontrollen erfolgen vorrangig durch geeignete Dokumentationen, Zertifikate und Prüfberichte. Weitergehende Prüfungen sind nach angemessener Vorankündigung, unter Wahrung von Vertraulichkeit und ohne unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Betriebs möglich.
10. Rückgabe und Löschung
Nach Ende der Auftragsverarbeitung löscht oder gibt TRAINBY die Auftragsdaten nach Wahl des Kunden zurück, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht. Rohdaten einzelner GPS-Punkte werden unabhängig davon drei Monate nach dem Laufdatum automatisch gelöscht. Daten in Sicherungskopien werden innerhalb der technisch vorgesehenen Sicherungs- und Überschreibungszyklen gelöscht beziehungsweise überschrieben.
11. Abschluss und Nachweis
Der AVV ist Bestandteil des Nutzungsvertrags und wird elektronisch abgeschlossen. TRAINBY protokolliert die Zustimmung mit Nutzerkennung, Zeitpunkt und akzeptierter Version. Der Kunde kann die jeweils vereinbarte Fassung dauerhaft abrufen und speichern.